Barrierefreiheitserklärung
Inhalt dieser Seite
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Feedback und Kontaktangaben
- Durchsetzungsverfahren
Die Niederösterreichische Kulturwirtschaft (NÖKU) ist bemüht, ihre Website mit der URL www.noeku.tickets sowie den Webshop mit der URL shop.noeku.tickets im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) sowie der Niederösterreichischen Web-Zugänglichkeits-Verordnung zur Umsetzung der EU Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden harmonisierten Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Manche Inhalte bei Slidern werden bei Skalierung bis 200% im Browser seitlich abgeschnitten. Teilweise entstehen auch Überlagerungen von Textinhalten (WCAG 1.4.10 Rückfluss).
- Vereinzelt ist der Tastaturfokus bei Logos und Buttons nicht klar erkennbar. In wenigen Fällen ist der Fokus nicht sichtbar bzw. können Elemente mit Tastatur nicht angesteuert werden, z.B. Checkboxes bei Formularen (WCAG 2.1.1 Tastatur und WCAG 2.4.7 Fokus sichtbar).
- Die Website ist mit aktuellen assistierenden Technologien wie zum Beispiel Screenreadern kompatibel. Beim Öffnen und Schließen des Menüs wird keine Statusmeldung bei Screenreadern angesagt (WCAG 4.1.3 Statusmeldungen).
- PDF-Dokumente: Einzelne herunterladbare PDF-Dateien entsprechen nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit. Wir sind bemüht die PDF-Dokument auch diesen Anforderungen anzupassen.
An der Lösung der Probleme wird gearbeitet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im September 2026 erstellt.
Überprüfung der Webseite
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der EU Richtlinie 2016/2102 erfolgte im August 2025 in Form von Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2026. Überprüft wurden die Startseite, die Kulturgutschein Kampagne. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Überprüfung des Webshops:
Die Konformität wurde durch eine Kombination aus automatisierten Tests, manuellen Prüfungen sowie externen Fachprüfungen durch JetTicket Software GmbH, Spitalstraße 5, 7350 Oberpullendorf, UID ATU 64585318, LG Eisenstadt, FN 317505w. bewertet.
Letzte Überprüfung: 11.09.2025.
Nicht Teil der Prüfung waren externe Inhalte wie:
- Social Media Accounts
- Drittanbieter Plugins, wie etwas Issuu, Podigee, usw.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an barrierefreiheit@noeku.at
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Unterseite unserer Webseite an.
NÖ Kulturwirtschaft GesmbH.
Neue Herrengasse 10
3100 St. Pölten
Sollten Sie den Ticketkauf im Webshop nicht abschließen können, kontaktieren Sie bitte ein Kartenbüro.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Niederösterreich wenden.
Diese Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch das Land NÖ oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle dem Land NÖ oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren bzw. zum Beschwerde-Formular